Petra Schulze - IHRE IMMOBILIE IN GUTEN HÄNDEN - Immobilienbüro für Falkensee, Havelland, Berlin und Oberhavel, Käufer und Verkäufer

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Seit 29 Jahren bringe ich erfolgreich im Havelland, Berlin und Oberhavel Käufer und Verkäufer zusammen.Wenn es darum geht, Ihre Immobilie in Falkensee und Umgebung zu veräußern oder zu erwerben, helfe ich Ihnen mit all meiner Erfahrung und bin jederzeit für Sie der passende Ansprechpartner.

Schönwalde-Glien OT Siedlung: In Grünlage: Grundstück mit ca. 23 m Straßenfront und natürlichem Charme

verkauft

Eckdaten

Adresse:14621 Schönwalde-Glien OT Siedlung
Erschließungszustand:s. Text
Grundstücksgröße:ca. 770,00 m²

Ansprechpartner

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Havelländer Weg 108
14612 Falkensee
Tel.: 03322 / 20 86 91
Fax: 03322 / 21 84 09
Funk: 0172 / 327 64 34
E-Mail:
info@petra-schulze-immobilien.com

Weitere Angaben

Objektzustand:ungenutzt
Besonderheiten:schnell verfügbar

Objektbeschreibung

Die Großgemeinde Schönwalde-Glien erfreut sich seit der Einheit Deutschlands des zahlreichen Zuzugs, vor allem der Berliner. In der Gemeinde wurde viel in die Infrastruktur etc. investiert. Es gibt im Ortsteil Siedlung Einkaufsmöglichkeiten, Sparkasse, Ärzte, das Rathaus mit Sitz der Verwaltung, Kitas u.v.m. Busanbindungen nach Berlin und in andere Richtungen, z.B. nach Falkensee sind vorhanden. Die Einwohner wissen die zahlreichen Freizeitangebote, u.a. in den ansässigen Vereinen aber auch die Symbiose aus Berlinnähe und Natur zu schätzen.

Das Grundstück befindet sich in sehr gefragter Wohnlage im Ortsteil "Siedlung" der unmittelbar westlich an Berlin-Spandau angrenzenden Großgemeinde Schönwalde-Glien an einer Nebenstraße. Charakteristisch für diese Gegend ist eine etwas hügelige Landschaft mit schönem alten Baumbestand.Schnell erreichbar sind ausgedehnte Waldgebiete, die einen guten Erholungswert haben.

Erschließung: Auf dem Grundstück: keine Medien. Weitere Details zur Erschließung erhalten Sie gern auf Anfrage.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines (einfachen) Bebauungsplans.

Der Baumbestand auf dem Grundstück fällt unter die gemeindliche "Baumschutzsatzung". Sollte z.B. im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben eine Baumfällung erforderlich werden, so ist diese bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Die Maklerfirma weist vorsorglich darauf hin, dass dieser Angebotspreis bei entsprechend starker Nachfrage steigen kann.