Der Mieter erzielt einen finanziellen Überschuss durch das Weitervermieten seiner Wohnung.

Bundesgerichtshof wird entscheiden, ob eine fristlose Kündigung zulässig ist, wenn ein Mieter seine Wohnung ohne Erlaubnis gewinnbringend untervermietet.

Der Mieter erzielt einen finanziellen Überschuss durch das Weitervermieten seiner Wohnung.


Quelle: Das Grundstück 11/12 2025